Fußpfleger
- kosmetisch
- keine gesetzlichen Vorgaben für
- Lehrinhalte
- Zahl der Unterrichtsstunden
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keine Prüfungsvorgaben
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keine Überwachung durch das Gesundheitsamt
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Ausbildungsdauer- und art ist von der jeweiligen Kosmetikschule abhängig
Podologe
- medizinische Fußpflege
- geschützter Titel
- Podologieschule
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gesetzliche Vorgaben für
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Lehrinhalte (Anatomie, Diabetes, Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Hygiene, usw.)
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Zahl der Unterrichtsstunden, Praxisunterricht
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Zahl der Praktikumsstunden (1000 Stunden)
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Staatsexamen
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Prüfungen
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schriftlich
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mündlich
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praktisch
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Zulassung für die Prüfung, nur mit Zulassung vom Gesundheitsamt
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Ausbildungsdauer- und art wird vom Gesetzgeber vorgegeben (2 Jahre Vollzeitschule oder 3 Jahre Ausbildung in einer Praxis inkl. Schule )
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muss sich nach Abschluss regelmäßig fortbilden